Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Geschäftskunden
(Stand 01.01.2006)
CHM Friseurtechnik, Äußerer Krautgartenweg 10,89349 Burtenbach
Tel. 08285/928428
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Bei allen Geschäften gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen;
entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie
werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferer und dem Besteller
zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind im
Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Besteller.
II. Angebote , Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Abschlüsse
1. Angebote erfolgen freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung
verbindlich. Wir sind berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte
heranzuziehen.
2. Die Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder die Angaben in
den Unterlagen, die zu dem Angebot gehören, sind unverbindlich,
soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als
verbindlich erklärt werden.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen für Ihre
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
4. Bestellungen sind für den Besteller bindend. Ist der Besteller jedoch
Privatkunde, so gilt die Bestellung als angenommen, wenn wir deren
Annahme nicht innerhalb von 30 Tagen ablehnen.
5. CHM Friseurtechnik ist berechtigt eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht
verfügbar ist, und der Kunde seine Zustimmung zu diesem
Verfahren in Textform erklärt hat.
6. Wird die Ware dem Besteller vor Zugang der Auftragsbestätigung bzw.
Rechnung überlassen, so erfolgt die Überlassung leihweise.
III. Preise
1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind,
werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen
berechnet. Die Berechnung erfolgt in Euro. Rechnungspreise sind
stets Nettopreise zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer. Wir
behalten uns vor Mindermengenzuschläge zu erheben.
2. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager und schließen
Verpackung, Fracht, Porto, Zölle, Steuern und Versicherungskosten
nicht mit ein.
IV. Lieferbedingungen
1. Bestellungen und Serviceleistungen unter € 100,00 (netto) werden nur
gegen Nachnahme oder Lastschriftverfahren ausgeliefert.
2. Das Zahlungsziel ist nach Erhalt der Ware. Bei Bankeinzug gewähren
wir nach Vereinbarung 3 % Skonto (ausgenommen Warenwert unter
€ 100,00 siehe Punkt 1). Für die Skontoberechnung ist der
Rechnungsendbetrag ohne Mehrwertsteuer maßgeblich.
3. Bei Rücklastschriften erheben wir eine Gebühr von € 3,00.
4. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt,
wenn nicht eine schriftliche Vollmacht diesbezüglich vorgelegt
wird.
5. Der Besteller ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen
Gegenansprüchen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen,
nicht berechtigt.
V. Lieferung
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich
als verbindlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn die Ware das Lager innerhalb der Lieferfrist verlassen hat.
2. Verzögert sich der Versand oder Abholung durch unvorhersehbare
oder unverschuldete Ereignisse , die bei zumutbarer Sorgfalt
unanwendbar ist, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.
VI. Gefahrenübergang, Versand
1. Die Gefahr (Transport- und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller
über, wenn die Ware das Werk oder Lager des Lieferers verlassen
hat, gleichgültig ob mit eigenem oder fremden Transportmitteln.
2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf
den Besteller über.
3. Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht
gegen Diebstahl, Bruch- , Transport- (größer als € 500,00
Warenwert) ,Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbaren Risiken versichert. Verlangt der Besteller den
Abschluss einer solchen Versicherung, wird sie auf Kosten des
Bestellers abgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zur Zahlung
des Kaufpreises vor.
2. Eine etwaige Verarbeitung, erfolgt durch den Besteller für uns. Bei
Weiterverarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir einen Miteigentumsanteil in Höhe unseres Warenwertes.
3.Der Besteller darf die Vorbehaltsware durch Umsatzgeschäfte veräußern.
Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
4. Der Besteller tritt schon im voraus die ihm aus der Weiterveräußerung
zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an uns ab.
5. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die
Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen,
Zahlungseinstellungen sowie bei Wechsel – und Scheckprotesten. In
solchen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu
nehmen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Besteller.
6. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich
mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderung
insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers
verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit freizugeben.
8. Eine Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag.
9. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und anderen
Unterlagen werden jegliche Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Derartige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
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VIII. Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel
spätestens 8 Tage nach Eingang am Bestimmungsort uns gegenüber zu
rügen. Offensichtliche Bruchschäden sind sofort an den Zusteller der
Ware zu melden.
2. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Zusendung einer
schriftlichen Mängelrüge unter genauer Bezeichnung der beanstandeten
Mängel.
3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Verborgene Mängel sind spätestens 8 Tage nach der Entdeckung zu
rügen.
IX. Gewährleistung, Mängelhaftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so hat der Besteller nach
unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Konnte
der Mangel auch durch eine zweite Nachbesserung nicht beseitigt werden,
kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufes oder Minderung des
Kaufpreises verlangen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Beschädigungen die auf
einer unsachgemäßen Behandlung beruhen sowie für Mängel/Schäden
und Mangelfolgeschäden die durch Eingriffe nicht von uns autorisierter
Personen, oder durch Verwendung von Nicht-original-CHM-Ersatzteilen
oder Betriebsmitteln entstehen.
X. Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sowie in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des
Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht wird auch im Falle der Fahrlässigkeit gehaftet.
2. Sobald die Gebrauchsanleitung ( der Carbojack-Handbrause) nicht
genau befolgt wird, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
XI. Schutzrechte
1. Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand oder
Vorrichtungen vor, und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt,
entfällt die Haftung des Lieferers.
XII. Vertriebsbindung
1. Mit seiner Unterschrift unter die Auftragsbestätigung verpflichtet sich
der Besteller, sämtliche von uns gelieferten Erzeugnisse im Rahmen
seiner eigenen fachlichen Tätigkeiten zu verarbeiten. Um die Einhaltung
dieser Vertriebsbindung sicherzustellen, ist eine Abgabe nur auf die
Vertriebs -und bedarfsübliche Menge beschränkt.
XIII. Datenschutzklausel
1. Wir sind zur Speicherung personenbezogener Daten des Bestellers und
deren Weitergabe an Dritte gemäß Bundesdatenschutzgesetz berechtigt.
XIV. Gültigkeitsklausel
1. Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so bleiben
die übrigen Vereinbarungen wirksam.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der
Sitz des Lieferers.
2. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Lieferers
ausschließlich Gerichtsstand; der Lieferer ist jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinen Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Erfüllungsort
gilt auch dann als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Besteller im Inland
keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich der BRD.
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